Das Kreissportgericht ist örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung sowohl im Jugendsportbereich, als auch im Seniorensportbereich (Herren, Frauen, AH) im Kreis 15.
Als Organ der Sportgerichtsbarkeit hat das Sportgericht die Aufgabe, für Gerechtigkeit und Ordnung im Fußballsport zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens der beteiligten Akteure. Es ist sachlich zuständig für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielbetrieb der Junioren- und Juniorinnen-Mannschaften, sowie der Herren- und Frauen- Mannschaften ergeben, die den Spielklassen des Kreises zugeordnet sind.
Ferner fallen auch Pokalspiele auf Kreisebene in die Zuständigkeit des Sportgerichts. Die Mitglieder des Kreissportgerichts sind unabhängig. Sie sind nur dem geschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen.
Der Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichtes für das Spieljahr 2022/2023 wurde in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW (OM Nr. 26 vom 01.07.2022) veröffentlicht.
E-Postfach der KSK 15
Vereine werden gebeten mit dem Sportgericht über das Elektronische Postfach (E-Postfach) im DFBnet zu kommunizieren.
Vorsitzender des Kreissportgerichts (VKSG) / Einzelrichter
Joachim Soba
Stellvertretender Vorsitzender / Einzelrichter
Dirk Müller
Beisitzerin / Einzelrichterin
Nicole Mathes
Beisitzer / Einzelrichter
Yunus Akca
Beisitzer / Einzelrichter
Marc Feuerpeil
Beisitzer / Einzelrichter
Martin Janicki
Beisitzer / Einzelrichter
Henning Mann
Beisitzer / Einzelrichter
Thomas Poersch
Wo verhandelt das Sportgericht?
Sofern eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, verhandelt das Kreissportgericht seine Fälle
im Jugendraum im Stadion des SV Sodingen an der Hännes-Adamik.Str. 1 in 44627 Herne.